Der Beirat setzt sich aus gesetzlichen Vertretern gemäß § 1896 BGB der in den Regensburger Wohnstätten aufgenommenen Bewohnerinnen und Bewohner zusammen.
In seiner beratenden Funktion nimmt er seine Aufgaben im Sinne des Art. 9 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoQG) i.V.m. § 18 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) wahr.
Er arbeitet mit den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat, der Geschäftsführung, der Einrichtungsleitung und der Bewohnervertretung zum Wohle aller Bewohnerinnen und Bewohner vertrauensvoll zusammen und unterstützt durch Vorschläge und Stellungnahmen die Einrichtungsleitung und die Bewohnervertretung bei ihrer Arbeit.
Soweit die Bewohnervertretung ihre Aufgaben im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) wahrnimmt, bleibt die Tätigkeit des Angehörigenbeirats nachrangig.
Kontakt:
Vorsitzende des Elternrates: Frau Franziska Mader
E-Mail: wohnstaetten.angehoerigenbeirat@lebenshilfe-regensburg.de
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