Die virtuelle Werkstatt auch im Berufsbildungsbereich
Einen Arbeitsplatz ausserhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finden, ist das Ziel von vielen Beschäftigten, die derzeit noch in einer WfbM tätig sind.
Die Virtuelle Werkstatt ist eine Abteilung der Regensburger Werkstätten, die genau dies ermöglicht und somit ihr Beschäftigungsangebot um ein Vielfaches erweitert.
Unser Fachpersonal bereitet und begleitet den Weg der Inklusion bis hin zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt.
„Menschen mit Behinderung sind genauso verschieden wie Menschen ohne Behinderung“
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Wir suchen gemeinsam mit unseren Mitarbeitern nach ihren Stärken und Neigungen, welche in mehrwöchigen Betriebspraktika erprobt und gefördert werden.
Des Weiteren bieten wir unterschiedliche Zeitmodelle, die auf die Bedürfnisse des Beschäftigten und des Betriebs abgestimmt sind.
„Erst platzieren – dann qualifizieren“
Da jeder Veränderungsprozess auf der Weiterentwicklung des Menschen beruht, sind wir stets darum bemüht, geeignete Lernbedingungen im Betrieb herzustellen.
Unsere Servicenutzer werden ermutigt und unterstützt, sich den Herausforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu stellen – sei es bei der Bewältigung ihrer neuen Aufgaben, des Arbeitsweges oder bei der Eingliederung in das soziale Umfeld.
Sollte es dennoch zu Fragen oder Problemstellungen kommen, steht unser Fachpersonal jederzeit zur Verfügung und hilft bei der Erarbeitung von individuellen Lösungsansätzen.
„Die gemeinsame Schnittmenge zwischen Fähigkeiten und Arbeitsanforderung finden“
Ist diese Passung gefunden, folgt eine Vereinbarung über einen ausgelagerten Arbeitsplatz.
Das heißt, der Klient arbeitet im Betrieb, ist jedoch immer noch Angestellter der Werkstatt.
Die Rentenansprüche bleiben erhalten.
Die Sozialleistungen und der Lohn werden weiterhin von der WfbM bezahlt und der Betrieb vergütet das Arbeitsergebnis an unsere Einrichtung.
§ 219 SGB IX: „Förderung des Übergangs geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“
Die Regensburger Werkstätten nehmen ihren Reha-Auftrag sehr ernst. Besteht ein ausgelagerter Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum, gibt es die Möglichkeit diesen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Selbstverständlich ist auch hier eine fortlaufende Betreuung durch den IFD gegeben.
Der Arbeitnehmer ist zusätzlich durch § 220 Abs. 3 SGB IX abgesichert, welcher besagt, dass Menschen mit Behinderung, die aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergegangen sind, einen Anspruch auf die Wiederaufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen haben.
Informationen
Hier können Sie die aktuelle Muster-Vereinbarung zu den ausgelagerten Arbeitsplätzen einsehen:
- Muster Aussenarbeitsvertrag (688 KB)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Arbeitgeber in einem Flyer:
- Flyer Virtuelle Werkstatt (3721 KB)