Infos für Firmen und Auftragsgeber

Default Image

Qualitätsmanagement

Seit Juni 2004 sind die Regensburger Werkstätten nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert und haben dies auch in regelmäßigen internen wie externen Audits durch die Dekra bestätigt.
Seit Oktober 2016 sind wir nach der neuen Norm DIN ISO 9001- 2015 zertifiziert.

In den Regensburger Werkstätten sowie in allen anderen Werkstätten gibt es ein ständiges hin und her zwischen Betreuung und Produktion. Hierbei steht die Qualität immer an vorderster Stelle. Beschäftigte, Mitarbeiter und Kunden sind hierbei stets mit einbezogen.

Dies spiegelt sich auch in diesem Zertifikat wieder das nicht nur ein Qualitätsnachweis für unsere gewerblichen Kunden ist, sondern ebenso der geforderten Dokumentation einer qualifizierten Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung unserem Kostenträger gegenüber dient.

Damit dieser hohe Standard in Betreuung und Produktion gehalten und verbessert werden kann, sind unsere Gruppenleiter in der Regel Handwerks- bzw. Industriemeister mit einer sonderpädagogischen Zusatzausbildung.

Default Image

Produktionsbereiche

Die Regensburger Werkstätten verfügen über ein breites Spektrum an Fachabteilungen (Metall, Holz, Montage, Textil, Wäscherei, Grüne Gruppe), in welchen die vielfältigsten Aufträge für Industrie und Dienstleistungssektor abgewickelt werden können.
Wir übernehmen gerne und jederzeit Produktions- und Fertigungsaufträge für sie. Als innovatives Unternehmen sind wir auch offen für neue Produktionsanfragen.

Wir sind für über 120 Betriebe in der Region wichtiger Dienstleistungspartner. Unsere Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit, Termintreue und den hohen Qualitätsstandard bei flexibler Fertigung. Die Bearbeitung und Herstellung auch von komplizierten Produkten wird durch die Aufteilung der Arbeitsvorgänge in Einzelschritte und den Einsatz von geeigneten Vorrichtungen möglich. Unsere behinderten Mitarbeiter können dank der Förderung und Unterstützung durch unsere Fachkräfte sehr produktiv arbeiten.

Dabei berät sie unsere Produktionsleitung im Einzelnen, welche Arbeiten von der Werkstatt übernommen werden können und erstellt ein entsprechendes Angebot.

Noch ein Vorteil für Sie – die Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Behinderte zur Beschäftigung Behinderter beitragen, können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenen Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Berechnungsbeispiel:

Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer):            

-Materialanteil:  

Anrechenbarer Betrag (auf Arbeitsleistung):               

Der anrechenbare Anteil beträgt dann 50% von 8.000€=                                                                                                                                                                                          

10.000 Euro

2.000 Euro

8.000 Euro

4.000 Euro

Vorraussetzung für die Anrechung ist, dass die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für Behinderte ausgeführt und vom Auftraggeber bis spätestens 31. März des Folgejahres vergütet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Produktionsleitung.

Skip to content