Kurzzeitwohnen

Kurzzeitige Wohnplätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung

Die Regensburger Wohnstätten halten kurzzeitige Wohnplätze für Menschen mit einer geistigen Behinderung, die eine WfbM besuchen, bereit. Eltern und sonstige Pflegepersonen haben somit bei Verhinderung der Pflegeperson die Möglichkeit, die häusliche Versorgung in den Regensburger Wohnstätten fortführen zu lassen.

Je ein Kurzzeitplatz befindet sich in den Wohnstätten Gebelkofen, Steinweg, Hemau und der Lore-Kullmer Straße.


Voraussetzungen

  • Der Aufnahmeantrag muss schriftlich vorliegen und die Hilfebedarfserhebung durchgeführt worden sein Die Hilfebedarfserhebung wird vom pädagogischen Fachdienst der Regensburger Wohnstätten bei einem gemeinsamen Termin erhoben..
  • Die Anträge auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger müssen gestellt sein bzw. die Zusicherung zur Kostenübernahme muss vorliegen.
  • Der Betreute muss zum Zeitpunkt der Aufnahme werkstattfähig und gesund sein (keine ansteckenden Krankheiten).
  • Eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung muss ausgeschlossen werden können.

Kosten

Die Kosten für das Kurzzeitwohnen in den Regensburger Wohnstätten richten sich nach den mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe vereinbarten Tagessätzen und der jeweiligen Hilfebedarfsgruppe, die im Aufnahmegespräch festgestellt wird.

Die Kosten werden auf Antrag von folgenden Kostenträgern übernommen:

Pflegekasse:

Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag gemäß §39 SGB XI den Kostenanteil für die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, sofern für den Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Nicht übernommen werden die Kostenanteile für die Unterbringung und die weiteren Betreuungsleistungen in den Regensburger Wohnstätten.


Sozialhilfeträger:

Der Bezirk Oberpfalz übernimmt auf Antrag den über den Anteil der Pflegekasse hinausgehenden Betrag, abzüglich einer ggf. zumutbaren Eigenleistung. Der Kostenübernahmeantrag ist jedoch vor Beginn der Maßnahme zu stellen.


Stiftung Lebenshilfe Regensburg:

Nicht gedeckte Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege können auf Antrag von der Stiftung der Lebenshilfe Regensburg getragen werden. Dabei müssen vorrangig die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Pflege-/Betreuungskosten ausgeschöpft werden. Die Stiftung der Lebenshilfe Regensburg tritt erst nachrangig als Kostenträger auf.


Anmeldung:

Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich (Notfälle ausgenommen).
Dies kann vorab auch telefonisch erfolgen. Im Anschluss daran wird ein umfassendes Aufnahmegespräch geführt und dabei der Hilfebedarf ermittelt.

Kontakt:

Frau Vavricka-Gerl
Tel. 0941/463761-0  
Mail: marcela.vavricka-gerl

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