Wohnstätte Niedertraubling

Wohnstätte in der Großgemeinde Obertraubling

93089 Niedertraubling

           Schloßstraße 19


Tel.: 09401 / 523 707

E-Mail: wohngruppe.niedertraubling@lebenshilfe-regensburg.de


Beschreibung der Einrichtung

Leistungstyp

Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß dem 6. Kapitel des SGB XII für Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in vollstationären Einrichtungen.


Betreuungsbereich

In den Abteilungen bzw. Gruppen dieser Einrichtung werden folgende Betreuungsbereiche abgedeckt:


ohne tagesstrukturierende Maßnahmen


Ambulantes Wohnen Eigenständige Wohnform mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung bzw. einer Wohngemeinschaft.

Begleitetes Wohnen Stationär offene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte bzw. einer Wohngruppe. Die Bewohner haben ein großes Maß an Selbständigkeit.
X Betreutes Wohnen Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit umfassender Übernahme von Betreuungstätigkeiten.
X Hoher Hilfebedarf Stationär geschlossene Wohnform in einem Wohnheim für Behinderte mit besonderem Betreuungs- und Pflegeangebot.

mit tagesstrukturierenden Maßnahmen


Hoher Hilfebedarf Wohnpflegeheim mit Ganztagsbetreuung.

Senioren Seniorenbetreuung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.

Umfang und Struktur

a) Öffnungszeiten

WfbM-Bereich

Die Wohnstätte ist ganzjährig geöffnet. Die Betreuung sowie Pflege im Krankheitsfall erfolgt 24 Std./täglich. Ausgenommen davon sind Zeiten in denen sich die Bewohner in der WfbM aufhalten oder an hausinternen tagesstrukturierenden Maßnahmen teilnehmen.


b) Gliederung

Die Wohnstätte verfügt über eine Kapazität von 16 Plätzen. Die Einrichtung ist koetokativ belegt, wobei zwei geschlechterspezifisch getrennte Wohnbereiche vorgehalten werden. Die Bewohner bilden ansonsten eine Hausgemeinschaft. Diese Wohngruppe verteilt sich auf 2 Etagen. Dabei ergibt sich folgende Struktur:

Ort Plätze Erläuterungen
Erdgeschoss 8 WfbM-Gänger (Damen und Herren)
Obergeschoss 8 WfbM-Gänger (Damen)

c) Personelle Ausstattung

  • Die personelle Ausstattung richtet sich nach den Bestimmungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) sowie des Teils 2 der Verordung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG) in ihren jeweils geltenden Fassungen.
  • Der Umfang wird durch die mit dem Kostenträger getroffene Leistungs-vereinbarung bestimmt und mit Hilfe des H.m.B.-W-Verfahrens auf die einzelnen Hilfebedarfsgruppen verteilt.

d) Umfang der Leistungen

Der Umfang der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen bzw. Leistungsangebote richtet sich im:


Leitungsbereich

  • nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie des Teils 2 der Verordnung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG).

Wohnbereich

  • nach Teil 1 der Verordung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG) sowie der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen.
  • Ernährung nach gesundheitsfördernden Grundsätzen.
  • Reinigung des persönlichen Lebensumfeldes und regelmäßige Wartung und Pflege der Wäsche.
  • Haustechnische Dienste im Rahmen der Sicherheitsvorschriften und behinderungsbedingten Erfordernisse.

Betreuungs- und Pflegebereich

  • nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie des Teils 2 der Verordung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG).
  • nach dem individuellen Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf der Bewohner gemäß H.m.B.W-Verfahren und der daraus resultierenden Förderplanung. Die Einzelheiten sind im Rahmen der Gesamtkonzeption in der Beschreibung der Betreuungsbereiche erläutert.

Strukturqualität

a) Standard

Die Wohnform der betreuten Bewohner orientiert sich in Hinblick auf räumliche und sächliche Ausstattung an der „Normalwohnform Nichtbehinderter“. Darüber hinaus werden zusätzliche Wohnelemente zur Unterstützung der pädagogischen und pflegerischen Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall werden unterschiedliche Hilfeleistungen notwendig sein. Ein wesentlicher Aspekt der Würde menschlichen Lebens ist, dass ein Mensch die Möglichkeit hat, in einer Wohnform zu leben, die dem Maß seiner Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit entspricht.


Das Wohnheim liegt inmitten der kleinen Dorfgemeinde Niedertraubling. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Kirche, ein Spielplatz und eine Gastwirtschaft. Die Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln an die Stadt Regensburg ist vorhanden. Zudem steht den Bewohnern ein Kleinbus zur Verfügung. Das ehemalige Schulgebäude wurde von der Gemeinde Obertraubling angemietet und 1997 grundlegend renoviert und bedarfsgerecht umgebaut.


b) Räumliche Ausstattung
Die Wohnstätte bietet eine Grundausstattung an Mobiliar an. Die Bewohner können die Einrichtungsgegenstände nach ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen.


Das Raumangebot setzt sich wie folgt zusammen:


 

Wohn-/Gemeinschaftsräume
8 Einzelzimmer
4 Doppelzimmer
1 Gemeinschaftsraum


Sanitär-/Wirtschaftsräume
1 Küche
3 Toiletten
1 Toilette (Rollstuhlfahrer)
2 Bäder
1 Dusche


Funktionsräume
1 Raum für Sinneserfahrung (Snoozelen)
1 Bereitschaftszimmer
3 Hauswirtschaftsräume
1 Abstellraum
1 Wintergarten


c) Außenanlagen
Die Einrichtung wird von ca. 500 qm Grünfläche umgeben.


d) Sächliche Ausstattung
Die Sachmittelausstattung orientiert sich an den besonderen Erfordernissen des pädagogischen Förder- und Freizeitbedarfs. Es umfasst z.B.:
• Bastel- und Malutensilien
• Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele
• Spiel- und Sportgeräte
• Freizeit und Unterhaltungselektronik
• Spezielle den Bedürfnissen und Fähigkeiten angepasste Freizeitgeräte
• Behinderungsspezifische Hilfs- und Pflegemittel


e) Personelle Ausstattung
Unter Beachtung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) sowie des Teils 2 der Verordung zur Ausführung des PfleWoqG (AVPfleWoqG) und hierzu ergangener Hinweise und Empfehlungen der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) sowie unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs der Bewohner wird ein Stellenplan, in dem Zahl, Funktion und Qualifikation des Personals dargestellt ist, erstellt.


Der Anteil an Mitarbeitern mit betreuenden Tätigkeiten soll gem. § 15 der Verordung zur Ausführung des  Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes  (AVPfleWoqG) mindestens zu 50% aus Fachkräften bestehen. Zu den hierfür beschäftigten Mitarbeitern gehören insbesondere:
• Dipl.-Pädagogen
• Sozialpädagogen
• Psychologen
• Heilerziehungspfleger
• Erzieher
• Altenpfleger
• Krankenpfleger
• Heilpädagogen


Weitere Mitarbeiter (Nicht-Fachkräfte) werden beschäftigt als:
• Praktikanten
• Pflegehilfskräfte
• Hauswirtschaftskräfte
• Verwaltungskräfte


f) Kooperationsstrukturen
Mit den Regensburger Werkstätten, insbesondere dem dort tätigen sozialen Dienst sowie dem pädagogischen Fachpersonal besteht eine enge Zusammenarbeit. Die offene Behindertenarbeit der Lebenshilfe Regensburg ist in die Abläufe der Unterbringung im Rahmen der Verhinderungspflege eingebunden. Weitere Kooperationen werden auf Bedarf angestrebt.


g) Fort- und Weiterbildung für das Personal
Externe Fortbildungsangebote der Bundesvereinigung sowie des Landesverbandes der Lebenshilfe und anderer Träger werden angeboten. Darüber hinaus werden interne Maßnahmen planmäßig angeboten und durchgeführt. Gemäß den Bestimmungen der AVPfleWoqG wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange der Leitung und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegeben. Bereits bei Personaleinstellungen wird der erforderlichen fachlichen Qualifikation unter Berücksichtigung des PfleWoqG sowie der hierzu erlassenen Ausführungsverordnung und der Empfehlungen der FQA besondere Beachtung beigemessen.

 

Regensburger Wohnstätten
Gemeinnützige GmbH

der Lebenshilfe Regensburg e.V.


93083 Gebelkofen

Wolkeringer Straße 3


Tel.: (09453) 99 89 5-100

FAX: (09453) 99 89 5-199

E-Mail: wohnstaetten@
lebenshilfe-regensburg.de

 
 

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