Unterstützung

Damit die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ ihre Ziele erreichen kann, benötigt sie die Unterstützung von Menschen, die durch Zuwendungen an die Stiftung die Arbeit des Vereins Lebenshilfe Regensburg und ihrer Einrichtungen unterstützen und fördern wollen. Dies ist über folgende Wege möglich:

Spenden
Spenden gehen anders als Zustiftungen nicht in das Stiftungsvermögen ein, sondern werden zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben. Mit einer Spende helfen Sie sofort und einmalig. Daher ist eine Spende besonders geeignet, wenn Sie schnell und unmittelbar helfen wollen.

Zustiftungen
Zustiftungen gehen in das Stiftungsvermögen ein und erhöhen dadurch das Stiftungskapital. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals fließen dann die Fördergelder für den Stiftungszweck. Mit einer Zustiftung helfen Sie daher mit, die Leistungsfähigkeit der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ auf Dauer sicher zu stellen und zu erhöhen.

Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Sie kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Bei einem Stiftungsfonds stiften Sie Ihr Vermögen zweckgebunden und dauerhaft in den Kapitalstock der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“. Dort wird es als eigenständiger Teil des Stiftungsvermögens verwaltet. Sie können Namen und Zweck des Stiftungsfonds bestimmen.

Als Teil des Grundstockvermögens dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung.

Stifterdarlehen
Wenn Sie über Barvermögen verfügen, das Sie gegenwärtig nicht benötigen, auf das Sie jedoch später zurückgreifen möchten, können Sie die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ wirkungsvoll unterstützen.

Sie überlassen der Stiftung in Form eines so genannten Stifterdarlehens die Verwaltung Ihres Vermögens auf Zeit. Für einen vertraglich festgelegten Zeitraum übernimmt die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ die Anlage des von Ihnen gewährten Darlehensbetrags. Am Ende des Zeitraums steht Ihnen der nominale Betrag wieder zur Verfügung. Nur die Zinserlöse verbleiben im Besitz der Stiftung.

Auf diese Weise legen Sie Ihr Festgeld wohltätig an und bleiben trotzdem flexibel. Gleichzeitig vermeiden Sie die Zinsabschlagsteuer, da die Zinsen der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ zufließen und diese von der Körperschaftsteuer befreit ist.

Testamentarische Verfügungen
Auch mit einem Testament zu Gunsten der „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ können Sie helfen, die Lebenssituation der Menschen mit einer Behinderung zu verbessern. Das Einbringen einer Zustiftung erfolgt dann in Form eines eigenhändigen und handschriftlichen Testaments, eines notariellen Testamentes oder in einem Erbvertrag.

Quellenangaben:

  • Bundesverband deutscher Stiftungen
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe

Steuerliche Vorteile:

Die „Stiftung Lebenshilfe Regensburg“ ist eine gemeinnützig anerkannte Stiftung. Das heißt: Zustiftungen gehen ohne Abzug von Steuern direkt in das Vermögen der Stiftung über.

Auch für Sie als Stifter oder Spender bedeutet die Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile. So sind zum Beispiel

Zustiftungen in eine Stiftung
gem. § 10b Abs. 1a EStG im Jahr der Zuwendung und in den folgenden 9 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million € oder
Spenden in eine Stiftung
gem. § 10b Abs. 1 EStG bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Zustiftungen von geerbtem oder geschenktem Vermögen
die innerhalb von 24 Monaten auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen werden, sind Erbschafts- oder Schenkungssteuerfrei. Bereits gezahlte Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird Ihnen zurückerstattet. (Eine solche Zustiftung kann jedoch nicht gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich wirksam abgesetzt werden!)

Unternehmen als Spender oder Stifter
Auch als Unternehmer können Sie Spenden oder Zustiftungen bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.


Bankverbindung

Raiffeisenbank Alteglofsheim-Hagelstadt
IBAN: DE45 7506 9055 0000 3263 99

 

Lebenshilfe Regensburg e. V.

Michael-Bauer-Str. 16

93138 Lappersdorf

Telefon 0941/ 83 00 8 - 60

email: info@lebenshilfe-regensburg.de

 
 

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