Meldung vom 01.05.2022:
Die seit 21.03.2020 geltende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde durch die
Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
aktualisiert. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28.05.2022 außer Kraft.
Besuche in den Regensburger Wohnstätten sind unter Beachtung des Schutz- und Hygienekonzeptes möglich.
Bei Rückfragen können Sie sich an Herrn Janack unter der Telefonnummer (09453) 99895-101 wenden.
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