Programm
                              der Offenen Behindertenarbeit

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Programm für Herbst-Winter 2001/12

Liebe Eltern, liebe Betreute!

Die OBA hat wieder ein Programm für Sie zusammengestellt, von dem wir hoffen, dass es Ihren Bedürfnissen nach Freizeitgestaltung und Entlastung im Alltag entgegen kommt.

Bewährte Angebote und Veranstaltungen behalten wir so weit wie möglich bei. Dazu gehören Schwimmgruppen, Disco im Jugendzentrum Arena, Samstagsbetreuungen, Musik und Bewegung, Theater sowie der Kochclub. Zusätzlich bieten wir im aktuellen Programm wieder den Sonderkurs der Fachhochschule Regensburg an, bei dem uns Studenten zusammen mit ihrer Professorin einige Musik- und Bewegungsstunden ermöglichen. Des weiteren nehmen wir in dieses Programm wieder den „Offenen Treff“ mit auf, zu dem alle Interessierten kostenlos eingeladen sind.

Ebenso erweitern wir unser Beratungsangebot mit einer Abendsprechstunde im Büro Wollwirkergasse und einer zusätzlichen Sprechstunde in der Werkstätte Obertraubling.

 

Aufgrund umfassender Planungsarbeiten im Zuge der Gruppengestaltung, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung.  Wir versuchen, jeder Anmeldung gerecht zu werden und keine Absagen zu erteilen.

Wünsche und Anregungen nehmen wir gerne unter der

Telefonnummer (0941) 83 008 - 50 entgegen.

 Herbst-Winterprogramm 2011/12

Anmeldung

Wichtige Information für Eltern und Betreute

Auf Anregung des Elternrats möchten wir darauf hinweisen, dass für unsere Kursangebote folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen:

Die stundenweise Betreuung behinderter Menschen mit Pflegestufe kann auf Ihren Antrag hin, über die jeweiligen Pflegekassen, als „Verhinderungspflege (§ 39 Sozialgesetzbuch 11)“ abgerechnet werden. Bezahlt werden seit 01.01.2010 maximal  1.510,00 Euro im Jahr.
Ab 01.01.2012 wird der Betrag auf 1.550,00 Euro im Jahr angehoben.

Außerdem gibt es für Betreute mit oder ohne Pflegestufe eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung. Die Leistungen für den so genannten „erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (§ 45 Sozialgesetzbuch 11)“ können - unabhängig von einer Pflegestufe - für Personen mit geistiger Behinderung (in der Regel gültig für alle WfbM-Beschäftigten) über die Pflegekasse beantragt werden.

Bezahlt werden bis zu  1.200,00 Euro im Jahr. In Ausnahmefällen sogar bis zu 2.400,00 Euro im Jahr.

Bei Fragen, rufen Sie uns an, oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.