Aufnahme Werkstatt/BBB/Förderstätte

Aufnahme in die Werkstatt

Die Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilnahme behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet behinderten Menschen, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt. Ziel ist dabei die Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und die Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Die berufliche Bildung erfolgt durch qualifiziertes Personal, in der Regel Handwerksmeister mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Dadurch kann die Werkstatt den Anforderungen ihrer Kunden aus Industrie, Handwerk und Dienstleitung bezüglich Leistung und Qualität gerecht werden.

Fallbeispiel 1

Herr A. besucht die Schule zur individuellen Lebensbewältigung (bzw. eine andere spezielle Bildungsstätte oder die Schule zur individuellen Lernförderung) und soll nach diesem Schuljahr in eine WfbM einmünden.

Der erste Schritt ist in diesem Fall die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Zu diesem Zweck erfolgt in der Schule ein gemeinsamer Termin mit dem Klienten, den Eltern/ dem Betreuer, je einen Vertreter der Agentur für Arbeit, der Schule und evtl. der WfbM. Hier wird der weitere Verlauf besprochen und das entsprechende Formular ausgefüllt. Anschließend folgt ein Aufnahmegespräch in der WfbM. In der Fachausschusssitzung wird dann die geplante Eingliederung mit Vertretern der Agentur für Arbeit, dem Bezirk Oberpfalz und der Werkstatt besprochen.

Bei genehmigter Aufnahme durchläuft der Klient in der Werkstatt ein dreimonatiges Eingangsverfahren und bei Eignung anschließend ein 24-monatigen Berufsbildungsbereich bevor eine Übernahme- mit Genehmigung des Bezirks (Fachausschusssitzung) – in den Arbeitsbereich erfolgt.

Sollte sich in der Werkstatt in einer der drei Phasen eine deutliche Überforderung zeigen, so kann auch eine Übernahme in eine Fördergruppe beantragt werden. Bei permanenter Unterforderung und gleichzeitiger Eignung für den ersten Arbeitsmarkt ist auch der Schritt in die freie Wirtschaft möglich.

Fallbeispiel 2

Frau B. arbeitete einige Zeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und ist nun aufgrund einer Behinderung bzw. einer wesentlichen gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in der Lage diese Anforderungen zu erfüllen.

Ja nach Anzahl der Berufsjahre, der Dauer der Ausfallzeit usw. ist der erste Ansprechpartner entweder die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Befürwortet die zuständige Stelle eine Eingliederung in die Werkstatt und erteilt die Kostenübernahme, folgt ein Aufnahmegespräch in der WfbM.

Bei genehmigter Aufnahme durchläuft die Klientin in der Werkstatt ein dreimonatiges Eingangsverfahren und bei Eignung anschießend einen 24- monatigen Berufsbildungsbereich bevor eine Übernahme – mit Kostenzusicherung des Bezirkes (Fachausschusssitzung)- in den Arbeitsbereich erfolgt.

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